MÄRZ 2016MEHR RECHTUND SICHERHEITGOD Zeitung Ma?rz 2016:- 15.03.2016 12:46 Uhr Seite 1InhaltEditorialSeite 3Fakten zu Ihrer PensionSeiten 4–5Zeit für die Pflege von AngehörigenSeiten 6–7Arbeitsprogramm der PolizeigewerkschaftSeiten 8–9Schlagartige Steigerung des BildungsniveausSeiten 10–11WeltfrauentagSeite 12–13Alpin-WorkshopSeite 14Pensionistenreise ToskanaSeite 15Happy Fit: GÖD OÖ MitgliederbonusSeite 16GÖD-Service: Happy Fit-MitgliederbonusSeite 17GÖD-Service: Parkplatz SchwechatSeite 18GÖD-FamilienunterstützungSeite 19GÖD-Service: GÖD-OÖ-Shopping-CardSeite 20GÖD-Reise: Sonneninsel GradoSeite 22ÖBVSeite 24SEITE 2Liebe Kollegin,lieber Kollege!Landestage!In den letzten Wochen haben sich alleLandesleitungen der GÖD OÖ perso -nell und inhaltlich neu aufgestellt. Diekommende Funktionsperiode dauert fünf Jahre. Ich konnte mich persönlich bei vielen Landestagen von der profes-sionellen Arbeit in den einzelnenGremien überzeugen und bedankemich bei allen, die sich wiederum zurWahl gestellt haben und sich ehren -amtlich mit viel zeitlichem Engagementfür die Kollegenschaft einsetzen.Mitgliederentwicklung!Steuerreform und Gehaltserhöhungsind wesentliche Erfolge des ÖGB und seiner Gewerkschaften. Die Wer-bekampagne der GÖD wirkt und wirkönnen täglich neue Mitglieder be-grüßen. Ein herzliches Dankeschön analle neuen Mitglieder für ihre Solidarität. Service!Als neue Leistung für GÖD OÖ Mit-glieder bieten wir stark ermäßigte Park-platzgutscheine am Wiener Flughafensowie Gutscheine für Falkensteiner Hotels an.Besuchen Sie uns auf unserer Home-page www.goed-ooe.at und erfahrenSie mehr!Mit gewerkschaftlichem GrußHubert Steininger, LandessekretärImpressum Gewerkschaft Öffentlicher Dienst OÖÖffnungszeiten:Montag bis Donnerstag 7:45 bis 16:00, Freitag 7:45 bis 13:00Weingartshofstraße 2/5, 4020 Linz | Tel.: 0732 / 654266 - 0 | Fax: 0732 / 654266 - 19 | E-Mail: office@goed-ooe.at | www.goed-ooe.atMedieninhaber:Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD), Landesvorstand Oberösterreich, 4020 Linz, Weingartshofstr. 2/5, Tel. 0732/65 42 66,office@goed-ooe.at; ZVR-Nummer:576439352Landesvorsitzender:LAbg. Dr. Peter Csar, peter.csar@goed-ooe.atChefredakteur:Werner Gschwandtner, werner.gschwandtner@goed-ooe.atRedakteure:Markus Larndorfer, markus.larndorfer@goed-ooe.at; Hubert Steininger, hubert.steininger@goed.at; Dietmar Stütz, dietmar.stuetz@ooe.gv.at; Josef Kern, josef.kern@polizei.gv.at; Michael Weber, michael.weber@ooe.gv.at; Theresia Poleschovsky, theresia.poleschovsky@ooe.gv.at; Barbara Igler, babsi_igi@gmx.at; Dr.inManuela Stadler, manuela.stadler@gespag.atGrundlegende Richtung:Das GÖD Infomagazin ist ein unabhängiges Medium, das den GÖD Mitgliedern in Oberösterreich kostenlos zur Ver-fügung gestellt wird. Presseförderungen oder finanzielle Unterstützungen, sei es von öffentlichen Körperschaften (Steuergelder), Parteien,werden und wurden nie in Anspruch genommen. Das Infomagazin entspricht jenen Grundsätzen, die in den Statuten und der Geschäftsordnungder Gewerkschaft öffentlicher Dienst (Fassung gemäß Beschluss durch den 14. Gewerkschaftstag der GÖD) festgehalten sind.Herstellung: A3 Druck und Werbeservice GmbH; Fotos: Fotostudio Harrer, fotolia, LPD OÖ. Michael Dietrich, Fotoarchiv ÖGB/GÖD OÖ.BVA-Behandlungskosten beitrag halbiertDie Generalversammlung der BVA hat in ihrer Sitzung vom 7. März 2016 be-schlossen, den Behandlungsbeitrag ab 1. April 2016 von derzeit 20% auf10% zu halbieren!Dies bedeutet, dass die BVA für alle behandlungsbeitragspflichtigen Leistun-gen ab 1. April 2016 nur mehr 10% Behandlungsbeitrag vorschreibt.„Nach den zahlreichen Leistungsverbesserungen in den letzten Jahren setzenwir mit dieser Maßnahme einen weiteren Schritt zur finanziellen Entlastung un-serer Versicherten“, freut sich BVA-Generaldirektor Dr. Gerhard Vogel.Nachsicht weiterhin möglich.Da der Behandlungsbeitrag nicht zu einer unzumutbaren Belastung werdensoll, bleibt das bestehende Nachsichtssystem nach wie vor aufrecht. Es istdeshalb weiterhin möglich, dass der Behandlungsbeitrag unter gewissen Vor-aussetzungen teilweise oder zur Gänze nachgesehen wird.Nähere Informationen dazu sind unter der Telefonnummer 050405 in der zu-ständigen Landes- oder Außenstelle der BVA verfügbar.GOD Zeitung Ma?rz 2016:- 15.03.2016 12:46 Uhr Seite 2SEITE 3LAbg. Dr. Peter CsarLandesvorsitzenderGewerkschaftlich gesehen stehtdas Jahr 2016 im Zeichen un-serer Organtage. Das Statut der Ge-werkschaft Öffentlicher Dienst legtfest, dass sich unsere Gremien allefünf Jahre auf Basis der demokrati-schen Wahlergebnisse in der letztenFunktionsperiode neu zusammen-setzen. Selbstredend geht es danicht nur um personelle Weichen-stellungen, sondern auch um die in-haltliche und programmatische Aus-richtung in unseren Gremien. Ich habe in den vergangenen Wo-chen bereits an zahlreichen Landes-tagen teilgenommen, also jenenGremien, die an der Basis des öf-fentlichen Dienstes regional die ge-werkschaftliche Interessensvertre-tung für die Mitglieder wahrnehmen.Dabei ist es beeindruckend mitzuer-leben, mit wie viel Know-how undsozialemEngagement landauflandab die hunderten Funktionärin-nen und Funktionäre der GÖD fürdie Anliegen ihrer Kolleginnen undKollegen mobil machen. UnsereLeute sind wirklich geerdet, sie wis-sen, was die Mitarbeiter im öffent-lichen Dienst brauchen und was die-ses Land braucht. Danke für diesenenormen persönlichen Einsatz! In den kommenden Wochen wer-den sich auch die Bundesgremiender GÖD neu aufstellen. Wir freuenuns auf die vielfältigen Impulse, dieunsere Gewerkschaft ÖffentlicherDienst auch für die Herausforderun-gen der kommenden Jahre stärkenwerden. Kein politischer Kommentar kann indiesen Monaten das gesellschaftli-che Thema Nr. 1 ausklammern. Ichhabe mich an dieser Stelle bereitsmehrmals bei allen Kolleginnen undKollegen bedankt, die in den ver-schiedensten Bereichen –von derVerwaltung über die Bildung bis hinzur Exekutive oder im humanitärenEinsatz –zur Bewältigung derFlüchtlingskrise beitragen. Mit dem Dank alleine kann man esnach so vielen Monaten des „Aus-nahmezu stands“ aber nicht bewen-den lassen. Die GÖD fordert drin-gend die Bereitstellung der nötigenfinanziellen, vor allem aber auch per-sonellen Ressourcen, damit derStaat Herr der Lage bleiben oderdies stellenweise auch wieder wer-den kann. Auch unsere Leute brau-chen dringend eine verlässliche Per-spektive, wie es mittel- undlangfristig weitergeht. Es ist keinemgeholfen, wenn zum Leid der Flücht-linge auch noch das Leid ausgepo-werter Kolleginnen und Kollegen da-zukommt. Die GÖD agiert am Puls der Zeit. MitIhrer Mitgliedschaft sind Sie Teileines erfolgreichen Netzwerks.Danke dafür!Ihr LAbg. Dr. Peter Csar Landesvorsitzender GÖD OÖ Liebe Kolleginnen!Liebe Kollegen!Staat muss Herr der LagebleibenGOD Zeitung Ma?rz 2016:- 15.03.2016 12:46 Uhr Seite 3SEITE 4ZU IHRER PENSION Pensionen nicht mehr finanzierbar? Unsere ASVG-Pensionen sind umlagefi-nanziert – und das ist gut so. Arbeitge-ber- und Arbeitnehmerbeiträge machengemeinsam derzeit 22,8 % der Brutto-lohnsumme aus, gedeckelt mit derHöchstbeitragsgrundlage. Dazu kommtder sogenannte Bundesbeitrag, welchersich aktuell auf 13,7 % des Bruttoin-landsproduktes beläuft. Darin enthaltensind allerdings auch Ausgaben für Dinge,die nicht ursächlich den Pensionsausga-ben zuzurechnen sind, wie etwa Invalidi-tätspensionen oder Rehageld. Das Finanzministerium – der Schönfär-berei in Sachen Pensionen gänzlich un-verdächtig – geht in seinem aktuellenBericht „Österreichisches Stabilitäts-programm – Fortschreibung für dieJahre 2014 bis 2019“ von folgendemSzenario aus: „Die gesamten öffent-lichen Pensionsausgaben steigen vonWas rund um den groß angekündigten Pensionsgipfel an tendenziösenund teilweise einfach grotesk falschen Zahlen und Argumentenkursierte, war einer sachlichen Diskussion schlichtweg unwürdig. Weilwir als gelernte Österreicher wissen, dass dieser Humbug nichtdauerhaft in der Mottenkiste verschwindet, sondern aus dieser beiBedarf wieder hervorgeholt werden wird, ein paar Richtigstellungenrund ums Österreichische Pensionssystem. FAKTENGOD Zeitung Ma?rz 2016:- 15.03.2016 12:46 Uhr Seite 4SEITE 5Markus LarndorferVorsitzender derGÖD-Landesverwaltung OÖ13,9 % des BIP im Jahr 2013 auf denHöchststand von 14,7 % des BIP imJahr 2037 – aufgrund der Baby-Boom-Generation im Ruhestand – und gehendann wieder leicht auf 14,4 % des BIPim Jahr 2060 zurück.“ Darin bereits enthalten sind neben demASVG übrigens auch bereits die Beamtenpensionen. Eine Steigerungum 0,5 % über einen Zeitraum von 20Jahren soll eine der reichsten Volkswirt-schaften aus den Angeln heben?Umlagefinanzierung nicht zukunftstauglich? Ein umlagefinanziertes System braucht– im Gegensatz zu einem kapitalge-deckten System – keine Vergangenheit,also kein angespartes Kapital, das sicham Kapitalmarkt vermehrt oder vermin-dert, wie Beispiele vorwiegend aus demangloamerikanischen in den letztenJahrzehnten immer wieder drastisch ge-zeigt haben. Hunderttausende Men-schen, deren Altersvorsorge auf priva-ten Pensionsfonds basierte, haben dortihre Existenzen verloren. Nichts gegenprivate oder betriebliche Pensionsvor-sorge. Aber bitte nicht als Teil derGrundversorgung, sondern als die oft zi-tierte „Butter am Brot“. Das bereits in den 70er-Jahren als unfi-nanzierbar dargestellte Umlagesystemder ASVG-Pensionen hat entgegen jeg-licher Schelten bislang alle Krisen bravu-rös überdauert. Es bietet den Bürgernsoziale Sicherheit und Stabilität. Warumalso gerade der jungen Generation, diein den nächsten 40 Jahren das Systemmit ihren Beiträgen finanzieren soll, mut-willig das Vertrauen in dieses entziehen?Wenn etwas den Generationenvertragins Wanken bringen kann, dann amehesten das fehlende Vertrauen derBeitragszahler. Reformen greifen zu kurz? So schön und weitsichtig ein Gartenauch angelegt sein mag, er bedarf derständigen Pflege. Dies gilt auch für diePensionen. Im Zuge der letzten Gene-ralsanierung – sprich Pensionsreform –wurden weit in die Zukunft hinein wir-kende Maßnahmen festgelegt, derenFrüchte aber bereits jetzt sichtbar sind.Konkret ist etwa das faktische Pen-sionsantrittsalter auch im Jahr 2015wieder um mehr als ein halbes Jahr aufnunmehr etwa 60,5 Jahre angestiegen. Was es jetzt braucht, sind somit keine„Eingriffe mit schwerem Gerät“, sonderneine kontinuierliche Systempflege. Derbestehende Nachhaltigkeitsmecha-nismus und die Empfehlungen der Pen-sionskommission geben Jahr für Jahrdie Linie vor. Es liegt an der Politik, dieseverantwortungsvoll umzusetzen. In einerderart heiklen sozialen Frage kommtder Ruf nach einem Automatismus einerpolitischen Bankrotterklärung gleich. Geheimsache Beamten pensionen? Zu den Beamtenpensionen haben vieleeine Meinung, aber die wenigsten eineAhnung. Folgerichtig ranken sich nachwie vor mehr Gerüchte als Fakten umdieses Thema. Schon die Tatsache,dass bei den aktiven Beamten zwarebenso Dienstnehmerbeiträge eingeho-ben, jedoch keine Dienstgeberbeiträgeabgeführt werden, wissen die meistennicht. Im Gegenzug trägt der Dienstge-ber bei den Beamten dann den gesam-ten Pensionsaufwand. Die in den letztenJahren stark rückläufige Übernahme inöffentlich-rechtliche Dienstverhältnissebewirkt in den nächsten Jahrzehnten je-denfalls automatisch einen drastischsinkenden Finanzierungsbedarf für dieBeamtenpensionen. Zudem wurde be-reits vor 10 Jahren die Angleichung derBeamtenpensionen auf ASVG-Niveau indie Wege geleitet. Somit sind auch dieBeamtenpensionen bereits nachhaltigreformiert.GOD Zeitung Ma?rz 2016:- 15.03.2016 12:46 Uhr Seite 5SEITE 6Zeit für die Pflege von Pflegefreistellung(Pflegeurlaub) Landesbedienstete haben einen An-spruch auf Pflegefreistellung •zur notwendigen Pflege eines im ge-meinsamen Haushalt lebenden er-krankten oder verunglückten nahenAngehörigen (Ehegatten, eingetra-gene Partner/innen, Lebensgefähr-ten, eigene Kinder bzw. eigene Stief-, Wahl- und Pflegekinder sowieKinder der/des Lebensgefährtin/en,Enkel, Eltern, Großeltern, Geschwis-ter)Hinweis:Nicht umfasst sind bei-spielsweise Schwiegereltern.•oderfür die notwendige Betreuungdes eigenen Kindes bzw. des eige-nen Stief-, Wahl- und Pflegekindessowie des Kindes der/des Lebens-gefährtin/en, wenn die ständige Be-treuungsperson wegen Tod, Aufent-halt in einer Heil- und Pflegeanstalt,Verbüßung einer Freiheitsstrafe oderanderweitige auf behördlicher Anord-nung beruhende Anhaltung oderschwere Erkrankung für die Pflegeausfällt•oderbei Begleitung des unter 14-jäh-rigen eigenen Kindes sowie des ei-genen Stief-, Wahl- oderPflegekin-des sowie des Kindes der Lebens-gefährtin bzw. des Lebensgefährtenbei einem stationären Aufenthalt desKindes in einer Kranken- bzw. einerHeil- und Pflegeanstalt möglich beiVollbeschäftigung im Ausmaß vonmaximal 40 Wochenstunden jährlich,bei Teilzeitbeschäftigten verringertsich dies aliquot. Ist die/der Landesbedienstete •wegen der notwendigen Pflege •ihres/seines im gemeinsamen Haus-halt lebenden •erkrankten Kindes bzw. Wahl-, Stief-oder Pflegekindes oder Kindesder/des Lebensgefährtin/en, •welches das 12. Lebensjahr nochnicht überschritten hat, •an der Dienstleistung neuerlich ver-hindert •und ist der oben geschilderte An-spruch auf Pflegefreistellung bereitsverbraucht,so besteht ein Anspruch auf Pflegefrei-stellung bis zum Höchstausmaß einerweiteren Woche im Kalenderjahr (beiVollzeit 40 Stunden jährlich, bei Teilzeitaliquot).Bei einem erkrankten eigenen Kind(bzw. Wahl- oder Pflegekind) ist kein ge-meinsamer Haushalt erforderlich. Die Pflegefreistellung kann tageweise,halbtageweise oder in vollen Stunden inMitarbeiter/innen im Landesdienst haben verschiedene Möglichkeiten,sich Auszeiten zur Pflege eines Angehörigen zu nehmen. In jeder dervier Ausgaben dieses Jahres wird eine Variante vorgestellt. Der ersteund aktuelle Teil widmet sich der Pflegefreistellung. In den folgendenHeften werden die Pflegekarenz/Pflegeteilzeit, der Karenzurlaub zurPflege eines behindertenKindesoder eines pflegebedürftigenAngehörigen sowie die Familienhospizfreistellung beschrieben.GOD Zeitung Ma?rz 2016:- 15.03.2016 12:46 Uhr Seite 6•für die Pflege eines im gemeinsamenHaushalt lebenden erkrankten Kin-des, Wahl- oder Pflegekindes, •welches das 12. Lebensjahr nochnicht überschritten hat, Sonderurlaub bis zu 20 Stunden jährlichbei Vollzeit, im aliquoten Ausmaß beiTeilzeit, beantragt werden.Wenn kein Elternteil für die Pflege zurVerfügung steht, kann auch für Kinderder eingetragenen Partnerin/des einge-tragenen Partners der Mitarbeiterin/desMitarbeiters dieser Sonderurlaub bean-tragt werden.Anspruch genommen werden. BeiSchicht- und Wechseldienst oder unre-gelmäßigen Diensten ist die Freistellungimmer in vollen Stunden zu verbrau-chen. Eine ärztliche Bestätigung über die Pfle-gebedürftigkeit ist erforderlich. Einseitiger Urlaubsantrittnach der Pflegefreistellung Ist der Anspruch auf Pflegefreistellungerschöpft, kann im Fall der Erkrankungeines noch nicht zwölfjährigen Kindes(bzw. Wahl-, Stief- oder Pflegekindesbzw. Kindes der/des Lebensgefähr-tin/en) des Bediensteten ein noch nichtverbrauchter Erholungsurlaub einseitigvom Bediensteten angetreten werden.Ein solcher Urlaub darf jedoch den Zei-traum der notwendigen Pflege nichtüberschreiten.ZusätzlicherSonderurlaubZusätzlich kann im Fall, dass•kein Anspruch auf Pflegefreistellung(mehr) besteht (d.h., es wurde bereitsin diesem Kalenderjahr die Pflegefrei-stellung im Ausmaß von insgesamtzweiWochen in Anspruch genom-men) und•zumindest 2 Kinder im gemeinsamenHaushalt der Antragstellerin/des An-tragstellers lebenSEITE 7 AngehörigenManuela StadlerJuristin des Zentralbetriebs -rates der Oö. Gesundheits-und Spitals-AGTipp:Liegt kein gemeinsamer Haus-halt vor, dann haben Bedienstete dieMöglichkeit, Sonderurlaub bis zueiner Woche (bei Vollzeit 40 Stundenjährlich, bei Teilzeit aliquot) zu bean-tragen, wenn dieser Sonderurlaubeben aufgrund einer familiären Pflichtnotwendig ist und gerade kein ge-setzlicher Anspruch auf Pflegefreistel-lung besteht.GOD Zeitung Ma?rz 2016:- 15.03.2016 12:46 Uhr Seite 7SEITE 8Im Zuge des Landestages wurde unteranderem das Arbeitsprogramm derPolizeigewerkschaft OÖ für die kom-mende fünfjährige Funktionsperiodefestgelegt. In Kurzfassung die wichtigs -ten Anträge:•Den Polizeidienststellen in OÖ sollauf Grund ständig steigender Auf-gaben ehestmöglich mehr Personalzugewiesen werden. Das ist für eineerfolgreiche Polizeiarbeit unbedingtnötig. Derzeit sind für Oberösterreich215 Absolventen in Ausbildung. Mitbesonderer Freude nehmen wir diebereits schriftlich eingelangteGenehmigung des BMI zur Auf-nahme von weiteren 150 Polizei -schülern bis Ende 2016. Interessen-ten für den Polizeidienst können sichsofort bei der LandespolizeidirektionOÖ bewerben.•Ein eigenes Exekutivdienstgesetz sollim Zuge der Neufassung des Dienst-und Besoldungsrechtes geschaffenwerden. Damit würde aus unsererSicht die exekutivspezifische Dienst -rechtsmaterie am besten erfasst unddargestellt werden können. •Eine Neufassung des Organ-haftpflichtgesetzes soll in der Formerfolgen, dass nicht schon bei Vor-liegen von Fahrlässigkeit eineKostenvorschreibung erfolgt. Es sollso wie bei der Amtshaftung nur nochbei vorsätzlichen oder grob fahrlässi-gen Fällen eine Regressforderung er-hoben werden können.•Darüber hinaus werden die best-mögliche Ausrüstung und Ausstat-tung zum Schutz der Exekutivkräfte,der weitere Aus- und Neubau vonPolizeidienststellen und die Ein-Polizeigewerkschaft Oberösterreich:Neues Arbeitsprogramm GOD Zeitung Ma?rz 2016:- 15.03.2016 12:46 Uhr Seite 8SEITE 9Josef KernVorsitzender LandesleitungPolizei, Vorsitzender DAund GBA Linzm beschlossenführung einer Abfertigungsregelungfür alle Bediensteten eingefordert,die von der Vereinheitlichung desPensionsrechtes im AllgemeinenPensionsgesetz betroffen sind.Die im Detail ausformulierten undbeschlossenen Anträge wurden derBundesleitung der Polizeigewerkschaftübermittelt und werden von der GÖDOberösterreich ebenfalls unterstützt. Die beim Landestag anwesendenEhrengäste – LAbg Dr. Peter Csar alsVorsitzender der GÖD OÖ, HermannGreylinger als Vorsitzender der Bun-desleitung der Polizeigewerkschaft undReinhard Zimmermann als Vorsitzenderdes Zentralausschusses im BMI – be-dankten sich bei den Funktionären fürihren persönlichen Einsatz zum Wohlder Polizistinnen und Polizisten.Forderungsprogramm der Polizeigewerkschaft v.l. GÖD OÖ LS Hubert Steininger, PVors. CI Josef Kern, Bundesvorsitzender Reinhard Zimmer-mann und GÖD OÖ Vors. LAbg. Dr. Peter CsarGOD Zeitung Ma?rz 2016:- 15.03.2016 12:46 Uhr Seite 9Next >